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   BayObLG, 16.10.1959 - BReg. 1 Z 29/59   

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https://dejure.org/1959,4639
BayObLG, 16.10.1959 - BReg. 1 Z 29/59 (https://dejure.org/1959,4639)
BayObLG, Entscheidung vom 16.10.1959 - BReg. 1 Z 29/59 (https://dejure.org/1959,4639)
BayObLG, Entscheidung vom 16. Oktober 1959 - BReg. 1 Z 29/59 (https://dejure.org/1959,4639)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1960, 43
  • BayObLGZ 1959, 360
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BayObLG, 15.12.1959 - BReg. 2 Z 197/59

    Beschränkung des nichtbefreiten Vorerben in der Verfügung über

    Gemäß § 13 a Abs. 1 Satz 2 FGG war deshalb anzuordnen, daß ihr die Beschwerdeführer (in gleichmäßiger Teilhaftung, vgl. Keidel FGG, 7. Aufl., § 13 a Anm. 4 c; BayObLG, Beschluß vom 16.10.1959 BReg. 1 Z 29/59, der in BayObLGZ 1959 Nr. 53 veröffentlicht werden wird) die außergerichtlichen Kosten des dritten Rechtszuges zu erstatten hat.
  • OLG München, 25.07.2018 - 9 U 1513/16

    Streitwert bei Nebenintervention

    Wenn demnach der Nebenintervenient dieselben Anträge wie die unterstützte Partei stellt, ist insoweit der ihn betreffende Streitwert wie die Hauptsache zu bemessen (BGH NJW 60, 43; OLG München NJW-RR 98, 421 u BauR 10, 942).
  • BayObLG, 21.02.1973 - BReg. 2 Z 3/73

    Anfechtung eines Beschlusses der Wohnungseigentümer; Rüge der unzulänglichen

    Das Recht auf Gehör beinhaltet nicht das Recht, sich zu beliebiger Zeit Gehör zu verschaffen; im Interesse der neben dem Gericht auch den Verfahrensbeteiligten obliegenden Pflicht zur Verfahrensförderung kann nur das Recht auf Anhörung in angemessener Frist beansprucht werden (vgl. BayObLGZ 1954, 1/3 f.; 1959, 360/362).
  • BayObLG, 15.09.2000 - 1Z BR 104/00

    Beschwerde gegen die Fortsetzung des Geschäftswerts des Beschwerdeverfahrens

    Die unterliegenden Beteiligten zu 1 bis 12 haften mangels einer anderen Verteilung gleichmäßig, d.h. je zu 1/12 (BayObLGZ 1959, 360/365; RPfleger 1977, 26; OLG Köln RPfleger 1987, 23; Bassenge/Herbst § 13a FGG Rn. 10).
  • BGH, 04.12.1989 - NotZ 4/89
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  • BayObLG, 24.10.1978 - BReg. 2 Z 45/77

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen weiteren Beschwerde;

    Kostenentscheidungen unterliegen nicht dem Verbot der Schlechterstellung des Rechtsmittelführers (hier der Antragsgegnerin als Rechtsbeschwerdeführerin; vgl. BayObLGZ 1959, 360/365; Jansen § 25 RdNr. 8, Keidel/Winkler § 19 RdNr. 91, je m.w.Nachw.).
  • BayObLG, 02.07.1981 - BReg. 2 Z 53/80

    Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses durch Miteigentümer

    Denn abgesehen davon, dass erstmals der Beschluss des Landgerichts eine - als solche anfechtbare - isolierte Kostenentscheidung enthält und die Antragsgegner durch ihn hinsichtlich der Kosten des zweiten Rechtszugs auch zusätzlich beschwert werden (vgl. Jansen FGG 2. Aufl. RdNr. 8, Keidel/Kuntze/Winkler FGG 11. Aufl. RdNr.10, je zu § 27, m.w.Nachw.), unterliegt die Kostenentscheidung des Landgerichts ohnehin dem Verbot der Schlechterstellung des Rechtsbeschwerdeführers nicht (BayObLGZ 1959, 360/365; Rpfleger 1979, 318; Jansen § 25 Rdnr. 8; Keidel/Kuntze/Winkler § 19 Rdnr. 91), so dass die Antragsgegner jedenfalls schon aus diesem Grund an einer Antragstellung zu den Kosten in dem vom Antragsteller in Gang gebrachten Rechtsbeschwerdeverfahren nicht gehindert sind (der ausdrücklichen Verwendung des Wortes "Anschlussbeschwerde" hätte es dazu gar nicht bedurft; vgl. BayObLGZ 1979, 267/269).
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